Federal Alliance of European Federalists

Artikel 4.

Zielsetzung und Strategie

  1. Ziel der Vereinigung ist es, das Streben nach einem föderalen Europa zu fördern, das sich auf eine demokratische Verfassung stützt, die die Werte und gemeinsamen Interessen aller Staaten, Regionen und Gemeinschaften Europas, die Mitglieder der vorgeschlagenen Europäischen Föderation werden wollen, wahrt.
  2. Die Vereinigung versucht, dieses Ziel unter anderem durch die folgende Strategie zu erreichen:
    (a) Zusammenführung der föderalistischen und proeuropäischen Organisationen in einem Dachverband, um ihren Grad an Einheitlichkeit zu stärken, gemäß der Grundregel der föderalen Organisation: alle Befugnisse, die nicht dem Vorstand des Verbandes übertragen werden, verbleiben bei den beitretenden Organisationen und ihren Mitgliedern.
    (b) die Föderalisten umfassend zu informieren, indem sie durch geeignete Kommunikationsinitiativen und Ad-hoc-Lernprogramme Wissen und Verständnis für die konzeptionelle und reiche Geschichte des Föderalismus vermitteln.
    (c) Die Arbeitssprache der Vereinigung ist Englisch. Um den Dialog zwischen den Mitgliedern und den europäischen Bürgern zu fördern, ist die Verwendung anderer Sprachen nicht ausgeschlossen. 

Artikel 6.

Mitglieder.

  1. Die Vereinigung steht allen organisierten Gruppen offen, die sich für die Notwendigkeit einsetzen, so bald wie möglich ein geeinteres, stärkeres und demokratischeres föderales Europa zu schaffen.
  2. Alle Vereinigungen, Bewegungen, Parteien, Gewerkschaften, akademische Institute, Denkfabriken und andere Organisationen, die die Ziele und Strategien dieser Satzung und die internen Richtlinien der FAEF akzeptieren, können als ordentliche Mitglieder in die Vereinigung aufgenommen werden, wobei sie ihre eigenen spezifischen Kulturen und Ideale, Ziele und Mittel, Verwaltungen und Organisationsstrukturen beibehalten, ohne dass sie verpflichtet sind, sich miteinander zu vereinigen. 
  3. Jede Organisation, die Mitglied der Vereinigung werden möchte, indem sie sich dem Ziel der Vereinigung anschließt, muss ihren Mitgliedsantrag an den Vorstand der Vereinigung richten. Der Antrag muss von einem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet sein und Folgendes enthalten
    (a) ein von der Generalversammlung oder dem zuständigen internen Gremium der oben genannten Organisation gebilligter Beschluss, der die Mitgliedschaft in der Vereinigung beantragt, die diese Satzung und etwaige Leitlinien versteht und annimmt;
    (b) eine Kopie der Satzung und etwaiger Richtlinien der Organisation, die die Mitgliedschaft in der Vereinigung beantragt. 
  4. Jede Organisation, Vereinigung oder Einrichtung mit Sitz im Gebiet der Europäischen Union kann Mitglied der Vereinigung werden. Der Vorstand prüft von Fall zu Fall die Möglichkeit der Aufnahme von Organisationen, Verbänden oder anderen Einrichtungen, die in Staaten, Regionen oder Gebieten ansässig sind, die nicht der Europäischen Union angehören, und bewertet dabei die Vereinbarkeit mit dem Zweck der Vereinigung, den Rechtsvorschriften der betreffenden Staaten, Regionen oder Gebiete und den Rechtsvorschriften der Europäischen Union. Im Falle einer Ablehnung muss der Vorstand ein schriftliches Dokument vorlegen, in dem er die Gründe darlegt. 
  5. Wenn die antragstellende Organisation die Aufnahme in die Vereinigung als Vollmitglied beantragt, muss sie den Mitgliedsbeitrag entrichten. 
  6. Der Mitgliedsbeitrag und alle Beiträge können nicht auf andere übertragen werden.


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