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Änderungsanträge zu Art. III (vorgeschlagen von Giuseppe Martinico und Cristina Fasone)

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  • #2402

    Ich stimme mit Giuseppe überein. Ich denke, dass mit "zivilem Tod" der Entzug aller Rechte einer Person gemeint ist, was einige Staaten mit ethnischen Minderheiten gemacht haben.

    Die Aufzählung der Rechte ist in Dänemark (wo ich lebe) eine interessante Diskussion. Die dänische Verfassung selbst enthält einen sehr veralteten Katalog von Rechten, da die meisten davon auf dem Stand der politischen Wissenschaft von 1849, 1915 und 1953 beruhen. Aber durch den Beitritt zu Konventionen und Verträgen ist der Schutz de facto recht gut. Wenn wir die "Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten" und die "Charta der Grundrechte der Europäischen Union" direkt in die Verfassung aufnehmen, sind wir meines Erachtens ebenfalls gut aufgestellt.

    #2426
    Herbert Tombeur
    Teilnehmer

    Ein Vetorecht des Präsidenten oder eine verbindliche Beobachtung in legislativen Angelegenheiten erscheint zu ehrgeizig, wenn es um die Gründung einer europäischen Föderation geht. Diese Föderation wird mindestens 300 Millionen Menschen zählen. Außerdem werden die alten Nationalstaaten in Europa dadurch nicht verschwinden, im Gegenteil, sie werden in dieser Welt der Global Players als Mitglieder der EF überleben. Daher teile ich Martinicos Meinung, dass der Präsident einer so großen und vielfältigen Einheit nur Exekutivbefugnisse haben sollte und dem Europäischen Kongress über die Verwendung dieser Befugnisse Bericht erstatten sollte (obwohl er oder sie direkt von den Bürgern in der EF gewählt würde, nehme ich an).

    Der Präsident könnte jedoch als Vermittler zwischen den beiden Kammern fungieren, wenn ein legislativer Konflikt, d.h. eine anhaltende Meinungsverschiedenheit, vorliegt. In solchen Fällen könnte er oder sie den Vorsitz des von Martinico erwähnten Vermittlungsausschusses übernehmen, ohne in diesem eine Stimme zu haben.

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