Startseite ' Foren ' 05. Artikel III - Befugnisse der Legislative ' Unabhängigkeit der 3 Gewalten ' Antwort auf: Unabhängigkeit der 3 Gewalten
Ich verstehe nicht, wie der Präsident hier eine gesetzgebende Macht hat. Der Präsident kann keine Gesetze initiieren, sondern sie lediglich zur Überarbeitung zurückschicken, und das Gesetz tritt in Kraft, wenn eine Zweidrittelmehrheit es trotzdem unterstützt. Das ist weitreichender und demokratischer als z.B. in vielen konstitutionellen Monarchien in Europa, wo das Gesetz erst in Kraft treten kann, wenn das Staatsoberhaupt es unterzeichnet.
Der Präsident kann Durchführungsverordnungen erlassen, die keine Gesetze sind und nicht im Widerspruch zu Gesetzen stehen dürfen. Diese sind den Befugnissen ähnlich, die Regierungen normalerweise haben.