Startseite ' Foren ' 04. Artikel II - Organisation der Legislative ' Dynamische Dimensionierung des Hauses der Bürger ' Antwort auf: Dynamische Dimensionierung des Hauses der Bürger
Als Antwort auf meinen Vorschlag zur Bildung von Bevölkerungskreisen und auf die Bemerkungen von Leo Klinkers möchte ich folgende Punkte zur Berücksichtigung der 55+ anführen:
(i) Ich bin der festen Überzeugung, dass die Wahlkreise für die Bevölkerung ein besseres Modell für die direkte Demokratie sind (die Bürger wählen ihren eigenen Kandidaten, der in der europäischen Bundesregierung vertreten sein soll) als die Übernahme der Dynamik der Parteien, selbst wenn diese transnational arbeiten, deren eigene Interessen in der Regel über den Interessen der Bürger stehen. In einem Wahlkreismodell für die Bevölkerung können die Parteien weiterhin ihre Kandidaten präsentieren, aber diese reagieren direkt auf die Menschen, die sie gewählt haben. Dieses System funktioniert sehr gut in Ländern wie dem Vereinigten Königreich, wo die gewählten Mitglieder des Parlaments einen direkten und regelmäßigen Kontakt mit den Wählern ihrer Wahlkreise pflegen und sich um deren Forderungen und Bedürfnisse kümmern. Wenn die Verfassung der Europäischen Föderalen Union wirklich dem Volk und nicht den Parteien die Macht geben will, muss das Repräsentationssystem geändert werden. Eine neue Verfassung zu schaffen, die die Menschen zurücklässt und ihnen nur begrenzte Möglichkeiten gibt, ihr Schicksal zu beeinflussen, wäre ein großer Misserfolg für die zukünftige Föderation. Meiner Meinung nach sollte das Motto der Europäischen Föderalen Union lauten: "Gebt den Bürgern die Macht zurück". Ich sollte klarstellen, dass das System der Bevölkerungswahlkreise nicht "die nationalstaatliche Struktur der EU..." und die "...Anhäufung nationaler und nationalistischer Interessen" unterstützt, wie Leo zu unterstellen scheint.
(ii) Ich verstehe die Begründung für eine feste Anzahl von Senatoren für jedes Land, unabhängig von seiner Bevölkerungszahl. Ich halte es jedoch für undemokratisch, dass die Bürger von Ländern mit geringer Bevölkerungszahl das gleiche Gewicht haben wie die Bürger von Ländern mit größerer Bevölkerungszahl, wenn die Länderkammer über legislative Befugnisse verfügt. Auch hier gilt: Wenn die entstehende Europäische Föderale Union die nationalstaatliche Struktur der EU verlassen und die Macht an die Bürger weitergeben will, ist die beste Lösung die Einführung eines bevölkerungsbezogenen Wahlkreissystems. Mit einem solchen System hätten die Bürger die Überzeugung, sich direkt und effektiv an den Angelegenheiten Europas zu beteiligen.
Meiner Meinung nach ändert die derzeit vorgeschlagene Governance-Struktur in Art. II der Europäischen Bundesverfassung ändert den derzeitigen EU-Rahmen nicht grundlegend.
Wenn sich die über 55-Jährigen schließlich für ein Wahlkreissystem entscheiden, muss natürlich ein Organigramm entwickelt werden, um die Rollen und Mechanismen auf jeder Ebene festzulegen.