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Antwort auf: Artikel 1 sollte (nicht) auf externe Rechtsdokumente verweisen

Unter Herbert Tombeur


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#2271
AvatarHerbert Tombeur
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Ich schlage folgenden Wortlaut für Satz 3 in Artikel 1 vor: "Die Föderation Europa tritt den Bestimmungen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union bei; diese Rechte haben den gleichen rechtlichen Wert wie die Verfassung". Punkt. Kein zusätzlicher Verweis auf andere Verträge oder auf eine politische Erklärung oder ein anderes Dokument. Und warum? Erstens ist der Kern einer föderalen Verfassung die politische Zuweisung, d.h. die Übertragung einiger Kompetenzen von den Mitgliedstaaten, des Bundes und die institutionelle Organisation dieser neuen Regierungsebene. Zweitens würden solche zusätzlichen Festlegungen die noch zu konstituierende Europäische Föderation ex ante binden. Es wäre auch verfrüht, auf weitere externe Dokumente zu verweisen, da niemand weiß, wann diese Föderation geschaffen wird und in welcher internen und internationalen Situation - z.B. könnte die EU in ein paar Jahren zusammenbrechen.

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de_DEDeutsch