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5. November 2021 um 13:27 Uhr
#2270
Herbert Tombeur
Teilnehmer
Ich möchte an zwei Grundregeln in föderalen und verfassungsrechtlichen Angelegenheiten erinnern: Da eine Föderation eine abgestufte Regierungsführung bis hin zur Souveränität ist, werden nur Angelegenheiten, die die föderale Regierungsebene betreffen, in der Bundesverfassung festgelegt, daher sollten die beiden oben genannten Klauseln 4 und 5 vollständig gestrichen werden. Ich schließe mit dem Verweis auf Artikel 3, der für die Europäische Föderation mehr als ausreichend ist.