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Antwort auf: Artikel 1 sollte (nicht) auf externe Rechtsdokumente verweisen

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#2227
AvatarGiuseppe Martinico
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Ich kann Ihnen viele Beispiele für derartige Verfassungsbestimmungen nennen: Art. 10, Absatz 2, der spanischen Verfassung, Art. 16 der portugiesischen Verfassung, Art. 5 der bulgarischen Verfassung, Art. 20 der rumänischen Verfassung, ganz zu schweigen von den Niederlanden mit ihrem Art. 93 und viele andere. Wenn wir diesen Verweis nicht aufnehmen, müssten wir eine ausführliche Liste von Rechten schreiben, und das würde den Verfassungstext viel länger machen, während eines der Ziele darin bestand, einen kurzen, wirksamen und verständlichen Text zu verfassen. Das können wir natürlich tun, aber wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass dies mit einer detaillierten Arbeit verbunden wäre, die die Verfassung viel länger machen würde.

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de_DEDeutsch