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Antwort auf: Artikel 1 sollte (nicht) auf externe Rechtsdokumente verweisen

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#2220
AvatarAdam Nettles
Teilnehmer

Ich stimme dieser Einschätzung zu, Jakub, und schließe mich ihr an, wenn auch aus anderen Gründen.

Der Beitritt zu diesen Verträgen ist etwas, das lobenswert ist. Aber genau das sollte es auch sein. Der Beitritt zu diesen Verträgen als souveräne Macht, nicht die Abhängigkeit von Verträgen im Rahmen der innerstaatlichen Verfassungsordnung.

Ich habe zwei Probleme damit:

Verträge:

Etwas so Grundlegendes wie die Grundrechte sollte von der Föderation selbst garantiert werden und nicht durch Verträge von außen. Wenn die Abhängigkeit von Verträgen für so etwas wie Grundrechte akzeptabel ist, warum sollte man dann überhaupt vom EU-Vertragssystem abweichen? Um diese Rechte bestmöglich zu schützen, müssen sie in die neue föderale Verfassungsordnung integriert werden (sie können sogar einfach kopiert/kopiert werden, wie Jakub als Option 2 vorschlug). Was Jakubs Hinweis auf die Zementierung der Existenz dieser Organisationen betrifft, so stellt dies ein weiteres Problem dar. Das Problem ist, dass die Föderation die Existenz dieser Organisationen nicht zementieren kann, da sie international sind und von der Zustimmung der internationalen Unterzeichner abhängen. Nehmen wir also an, dass eines Tages jeder zweite Mitgliedstaat aus dem Europarat austritt. Die Föderation wäre dann gezwungen, diese Rechte in ihre interne Ordnung zu integrieren und alle institutionellen Verfahren neu zu schreiben. Dies könnte in einem funktionierenden, regierenden Gemeinwesen zu einer recht strittigen und problematischen Angelegenheit werden. Es würde auch einen potenziellen Raum hinterlassen, in dem sich die Bürger ungeschützt wiederfinden könnten. Es wäre weitaus klüger, dies alles jetzt zu vermeiden und eine Charta der Rechte einzuführen. Es ist auch erwähnenswert, dass andere, nicht föderale Unterzeichnerstaaten (von denen einige nicht gerade zu den stärksten Befürwortern der Menschenrechte im Allgemeinen gehören, z. B. die Türkei und Russland) Einfluss auf die Arbeit einiger der internationalen Organisationen nehmen können, die für diese Konventionen zuständig sind.

Erreichbarkeit

Zweitens: Jakubs Kommentar zu Google ist sehr treffend. Die Tatsache, dass eine Google-Suche nicht sofort die eigenen Rechte aufzeigt, hat soziale Auswirkungen. Es sollte nicht die Aufgabe des europäischen Durchschnittsbürgers sein, externe Dokumente ausfindig zu machen und heranzuziehen, um seine Grundrechte zu kennen. Die meisten Menschen sind keine Juristen oder Gelehrten, und das sollte auch nicht erwartet werden. Eines der schwerwiegenden Probleme des derzeitigen Systems besteht darin, dass die europäischen Rechte und Institutionen von vielen als sehr weit entfernt von einem Großteil der Menschen wahrgenommen werden. Diese Verfassung sollte eine Möglichkeit bieten, dies zu ändern. Ein Teil davon sollte die Schaffung eines Gemeinwesens sein, in dem sich die Bürger direkt auf ein einziges Dokument, ihre Verfassung, beziehen können und eine Bill of Rights vorfinden, in der die Rechte, die sie besitzen, klar aufgezählt sind.

Daher schließe ich mich Jakubs Vorschlägen 2 und 3 an. Übernahme der Rechte aus diesen Dokumenten unter Auslassung des Verfahrens, aber auch Ergänzung dieser Rechte, falls erforderlich/wünschenswert. Der Beitritt zu den Verträgen kann nach der Gründung erfolgen, wobei die dafür vorgesehenen Verfahren einzuhalten sind.

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