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Antwort auf: Grundrechte und Grundfreiheiten

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#2126
AvatarGiuseppe Martinico
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In der Präambel könnte man sicher noch mehr sagen, aber der eigentliche Teil der Verfassung sind die Artikel, und dort sollte meines Erachtens der Stellenwert der Grundrechtecharta in der Hierarchie der Rechtsquellen klargestellt werden. Deshalb habe ich eine Änderung vorgeschlagen, um klarzustellen, dass die Charta der Grundrechte dieselbe Rechtsverbindlichkeit hat wie die Verfassung. Damit werden die Menschenrechte zu einer "Grundnorm", d.h. zu einem Teil der Grundnorm.

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de_DEDeutsch