Geänderter Text und Erläuterung der Präambel des FAEF-Entwurfs für eine föderale Verfassung
Liebe Mitglieder des Bürgerkonvents und diejenigen, die - als Nichtmitglieder - unseren Prozess durch den Erhalt unserer Fortschrittsberichte verfolgen,
Der Vorstand der FAEF ist sehr erfreut und dankbar für die wertvollen Beiträge zur Verbesserung der Präambel unserer Bundesverfassung für Europa. Niemals in den 200 Jahren des erfolglosen Strebens nach einem föderalen Europa ist ein solcher Ansatz gewagt worden. Bitte beachten Sie die überarbeitete Fassung. Beachten Sie jedoch zunächst die folgenden Hinweise 1-10.
Anmerkung 1: Diese überarbeitete Fassung der Präambel und ihrer Begründung ist eine Konsolidierung der zwischen dem 2. und 16. Oktober 2021 eingegangenen Änderungen. Als solche ist sie ein perfektes Beispiel für die Art und Weise, in der verbesserte Kenntnisse erworben werden sollten.
Anmerkung 2: Die fettgedruckten Wörter in der Präambel sind Änderungen, die von Mitgliedern der Gruppe 55+ eingereicht wurden. Die fettgedruckten Wörter in der Begründung sind teils Änderungen, teils Anpassungen durch den FAEF-Vorstand, die notwendig sind, um die Bedeutung der geänderten Formulierungen des Präambeltextes zu erläutern und um auf einige Anmerkungen der Verfasser zu reagieren.
Anmerkung 3: An dieser überarbeiteten Fassung der Präambel haben folgende Personen mitgewirkt: Cristina Fasone, Giuseppe Martinico, Berend Scheperboer, Jakub Jermar, Herbert Tombeur, Olivia Munoz-Rojas Oscarsson, Christer Lundquist, Fabrice Luijten, Koen van Bremen, Amparo Plaza Muñoz, Ramon Maynou Ferreres. Ihre Hintergründe finden Sie in der Mitgliederliste unseres Bürgerkonvents, der Gruppe 55+:.
Hinweis 4: Diese Teilnehmer können am Samstag, den 17. Mai, noch leichte Änderungen einreichen.th und Sonntag 18th über citizensconvention@faef.eu. Der FAEF-Vorstand wird diese bewerten und die notwendigen Anpassungen vornehmen. Die Mitglieder, die nicht an der Änderung der Präambel mitgewirkt haben, können am Samstag und Sonntag auch leichte Änderungen vorschlagen, und zwar über citizensconvention@faef.eu. Der Verwaltungsrat wird sie sorgfältig prüfen, um ihren Wert für die Verbesserung der bemerkenswerten Arbeit zu beurteilen, die von den in Anmerkung 3 erwähnten Mitwirkenden bereits geleistet wurde.
Hinweis 5: Der Vorstand wird nach Sonntag, dem 18. Oktober, nicht mehr über einzelne Wörter in der Präambel oder Sätze in der Begründung diskutieren. Wenn eine beträchtliche Anzahl von Mitgliedern der Gruppe 55+ grundsätzliche Einwände gegen die Neufassung der Präambel und ihrer Begründung hat, sollten sie dies dem Vorstand bis Mittwoch, den 20. Oktober mitteilen. In diesem Fall wird der Vorstand am Freitag, den 22. Oktober, eine Videokonferenz für die Mitglieder der Gruppe 55+ veranstalten und den Teilnehmern dieser Konferenz die überarbeitete Gesamtfassung zur Entscheidung vorlegen. Die Abstimmung erfolgt mit einfacher Mehrheit. Mitglieder, die angeben, dass sie an dieser Online-Sitzung nicht teilnehmen können, haben das Recht, ihre Stimme über citizensconvention@faef.eu.
Anmerkung 6: Wenn der Ausschuss keine grundlegenden Einwände von einer großen Anzahl von Mitgliedern gegen die gesamte Fassung der Präambel erhält, wird die neue Fassung zu Protokoll gegeben. auf der Website schließlich 23. Oktober:.
Anmerkung 7: Der Vorstand berücksichtigt, dass mögliche bevorstehende Änderungen der Artikel I bis X unserer Bundesverfassung dazu führen könnten, dass die Präambel etwas angepasst werden muss. Dies wird der Gruppe 55+ mitgeteilt werden. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass während des Änderungsprozesses bis Ende Mai 2022 neue Erkenntnisse der Mitglieder der Gruppe 55+ zu Vorschlägen für neue Änderungen der bereits diskutierten Artikel führen können. Der Vorstand wird diese potenziellen zusätzlichen Erkenntnisse sammeln (an citizensconvention@faef.eu zu senden), sie auf ihren Mehrwert prüfen und sie den Mitgliedern der Gruppe 55+ am Ende des gesamten Änderungsprozesses mitteilen.
Anmerkung 8: Ab dem 23. Oktober beginnt die Änderung von Artikel I des Entwurfs unserer föderalen Verfassung. Änderungsanträge können vom 23. Oktober bis zum 6. November eingereicht werden. Zwischen dem 6. und dem 13. November erfolgt die Verabschiedung, im Prinzip nach dem gleichen Verfahren wie für die Präambel.
Anmerkung 9: Der FAEF-Vorstand würde es sehr begrüßen, wenn die Mitglieder der Gruppe 55+ (nach dem 23. Oktober) die überarbeitete Fassung der Präambel so weit wie möglich verbreiten würden. Als Zeichen dafür, dass sich eine Gruppe europäischer Bürgerinnen und Bürger für die Arbeit an einem föderalen Europa von der Basis der Gesellschaft her verantwortlich fühlt: von unten nach oben. Und wie wir das tun: auf der Grundlage von angewandter Wissenschaft und moralischer Verantwortung.
Anmerkung 10: In der Woche nach dem 23. Oktober werden wir ein Video-Call-Meeting veranstalten. Ziel ist ein Meinungsaustausch über unseren Prozess zur Stärkung des Engagements für ein föderales Europa. Der Generalsekretär der FAEF, Mauro Casarotto, wird in einem Fortschrittsbericht die Tagesordnung dieser Online-Sitzung rechtzeitig bekannt geben.
Im Namen des Vorstands der FAEF,
Dr. Leo Klinkers
Präsident