Sehr geehrte Teilnehmer des Bürgerkonvents,
Mit diesem Fortschrittsbericht 21 informiere ich Sie über Folgendes.
1. Kontakt zur Außenwelt herstellen
Wie mit dem Fortschrittsbericht 20 angekündigt, haben wir den Prozess der Verbesserung der Bundesverfassung für zwei Wochen unterbrochen. Wir sind mit dem Ergebnis der Verbesserung der Präambel und der Artikel I bis IV so zufrieden, dass wir es mit der Außenwelt teilen wollen. Der Vorstand hat das Ergebnis bearbeitet und an die Firma geschickt, die die FAEF regelmäßig mit der professionellen Gestaltung unserer Arbeit beauftragt. Es wird um den 19. Februar fertig sein. Dann werden wir sie nicht nur an die Mitglieder unseres Konvents, sondern auch an über 3000 Organisationen und Einzelpersonen verteilen. Und an die Tausende von Interessierten, die uns über die sozialen Medien folgen. Wir hoffen aufrichtig, dass das Ergebnis, das Sie nächste Woche erhalten werden, Sie motivieren wird, unseren Änderungsprozess fortzusetzen. Darum geht es im nächsten Punkt.
2. Artikel V - Befugnisse und Aufgaben des Präsidenten
Ab diesem Wochenende, dem 12. Februar, setzen wir die Änderung der Verfassung mit Artikel V fort. Da Verbesserungen an früheren Artikeln bereits zu Vorschlägen für Verbesserungen an Artikel V geführt haben, zeigen wir im Folgenden - siehe den Link in Punkt 5 - wie dieser Artikel V jetzt aussieht. Er enthält also in fettgedruckten Worten bereits vorgeschlagene Anpassungen dieses Artikels. Nehmen Sie dies als Grundlage für weitere Vorschläge zur Anpassung.
3. Angepasster Zeitplan
Da das Änderungsverfahren für zwei Wochen ausgesetzt wurde, sieht der neue Zeitplan wie folgt aus.
Artikel V - 12. Februar - 5. März
Artikel VI - 5. März - 26. März
Artikel VII - 26. März - 15. April
Artikel VIII - 15. April - 7. Mai
Artikel IX - 7. Mai - 28. Mai
Artikel X - 28. Mai - 19. Juni
4. Von Juni an
Ziel des Vorstands ist es, das gesamte Paket im Juni von vorne bis hinten zu überarbeiten. Überflüssige Texte werden gestrichen, Tippfehler werden korrigiert, letzte wesentliche Verbesserungen werden vorgenommen. Ab Juli 2022 werden wir uns auf die Information der Bürgerinnen und Bürger Europas konzentrieren, damit wir sie in den Prozess der Ratifizierung der Verfassung auf eine prinzipielle und strukturierte Weise einbeziehen können.
5. Die derzeitige Fassung von Artikel V als die zu verbessernde Fassung
Dies ist die aktuelle Fassung von Artikel V.
Im Namen des FAEF-Vorstands
Leo Klinkers
Präsident