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Antwort auf: Artikel 1 sollte (nicht) auf externe Rechtsdokumente verweisen

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#2264
AvatarGiuseppe Martinico
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Der norwegische Fall unterscheidet sich grundlegend von unserem, denn in Norwegen wurde nach den Verfassungsreformen ein Katalog von Rechten eingeführt (http://www.iconnectblog.com/2015/06/norway-human-rights-and-judicial-review-constitutionalized/), während wir hier keine Bestimmungen über Rechte im Verfassungstext haben, so dass wir uns auf die Charta der Grundrechte beziehen müssen. Wenn wir den verfassungsrechtlichen Wert der Grundrechtecharta nicht anerkennen, werden wir die Stärke der Grundrechte untergraben. Ja, sie wird den Gesetzgeber binden, aber das ist es, was Verfassungen normalerweise tun, und so funktioniert auch die gerichtliche Überprüfung von Rechtsvorschriften. Die Gerichte stützen sich auf die Verfassung, um die Ungültigkeit von Rechtsvorschriften zu erklären, die als mit den Grundrechten unvereinbar angesehen werden.

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de_DEDeutsch