Startseite ' Foren ' 03. Artikel I - Der Bund und die Bill of Rights ' Artikel 1 sollte (nicht) auf externe Rechtsdokumente verweisen ' Antwort auf: Artikel 1 sollte (nicht) auf externe Rechtsdokumente verweisen
Der aktuelle, neue Entwurf erhebt die externen Rechtsdokumente zum "gleichen Wert wie diese Verfassung". Dies bindet den Gesetzgeber und verbietet ihm, Anpassungen in den Gesetzen vorzunehmen. Zu meinem Vorredner: Ich stimme zu, dass die Verfassung und die Gesetze der Föderation durch und durch säkular sein sollten.
Ich verweise noch einmal auf meinen Beitrag darüber, wie Norwegen dieses Problem gelöst hat, indem es Links zu externen Texten in die Verfassung aufgenommen hat, ohne ihnen Verfassungsrang einzuräumen; es bleibt den Gesetzgebern überlassen, in späteren Gesetzen eine Auswahl zu treffen. Siehe meinen Beitrag und insbesondere den norwegischen Verfassungsartikel 92:
Artikel 92.
Die Behörden des Staates achten und gewährleisten die Menschenrechte, wie sie in dieser Verfassung und in den für Norwegen verbindlichen Verträgen über Menschenrechte zum Ausdruck kommen.