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Antwort auf: Vorgeschlagene Änderungen des vorläufigen Artikels 1

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#2252
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Was die vorgeschlagene Klausel 5 und ihren rettenden Teil anbelangt, so könnte sie auf dem Papier mit dieser Bundesverfassung übereinstimmen, während sie in Wirklichkeit genau das Gegenteil sein könnte. Die früheren kommunistischen Regime waren dafür bekannt, dass sie bereit waren, ihre eigenen geschriebenen Regeln/Gesetze zu brechen, wenn es der Sache diente. Aus diesem Grund würde ich vorschlagen, keine Blankoschecks auszustellen und die Entscheidung über den Beitritt oder Nichtbeitritt zur künftigen Weltföderation auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, wenn die Dinge klarer sind.

Nach der Logik unseres eigenen Ansatzes zur Gründung der europäischen Föderation ist eine solche Bestimmung gar nicht erforderlich, da die Entscheidung, ob man der künftigen Weltföderation beitreten will, nicht bei der europäischen Föderation (als Staat), sondern bei ihren Bürger*innen liegt. Vielleicht birgt es sogar ein Risiko, so etwas in unsere Verfassung aufzunehmen, da es die Idee verstärkt, dass Staaten (oder ihre Verfassungen) irgendwie ein Mitspracherecht haben sollten, ob ihre Bürger eine Föderation gründen können oder nicht.

Generell bin ich nach wie vor der Meinung, dass wir uns bemühen sollten, unsere Verfassung so klein wie möglich zu gestalten. Je mehr Schnickschnack, der für unser Ziel nicht unbedingt notwendig ist, desto mehr Probleme gibt es bei der Ratifizierung.

*) Ich weiß, dass die Verfassung den Willen der Bürger zum Ausdruck bringt.

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de_DEDeutsch