Startseite ' Foren ' 03. Artikel I - Der Bund und die Bill of Rights ' Vorgeschlagene Änderungen des vorläufigen Artikels 1
Schlagwörter: Artikel 1, Freiheit der Information, Weltverband
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2. November 2021 um 09:19 Uhr #2252
Jakub Jermar
TeilnehmerWas die vorgeschlagene Klausel 5 und ihren rettenden Teil anbelangt, so könnte sie auf dem Papier mit dieser Bundesverfassung übereinstimmen, während sie in Wirklichkeit genau das Gegenteil sein könnte. Die früheren kommunistischen Regime waren dafür bekannt, dass sie bereit waren, ihre eigenen geschriebenen Regeln/Gesetze zu brechen, wenn es der Sache diente. Aus diesem Grund würde ich vorschlagen, keine Blankoschecks auszustellen und die Entscheidung über den Beitritt oder Nichtbeitritt zur künftigen Weltföderation auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, wenn die Dinge klarer sind.
Nach der Logik unseres eigenen Ansatzes zur Gründung der europäischen Föderation ist eine solche Bestimmung gar nicht erforderlich, da die Entscheidung, ob man der künftigen Weltföderation beitreten will, nicht bei der europäischen Föderation (als Staat), sondern bei ihren Bürger*innen liegt. Vielleicht birgt es sogar ein Risiko, so etwas in unsere Verfassung aufzunehmen, da es die Idee verstärkt, dass Staaten (oder ihre Verfassungen) irgendwie ein Mitspracherecht haben sollten, ob ihre Bürger eine Föderation gründen können oder nicht.
Generell bin ich nach wie vor der Meinung, dass wir uns bemühen sollten, unsere Verfassung so klein wie möglich zu gestalten. Je mehr Schnickschnack, der für unser Ziel nicht unbedingt notwendig ist, desto mehr Probleme gibt es bei der Ratifizierung.
*) Ich weiß, dass die Verfassung den Willen der Bürger zum Ausdruck bringt.
3. November 2021 um 06:52 Uhr #2257Christer Lundquist
TeilnehmerGute Argumente von Jakub; bei einer Abstimmung würde ich die Streichung des Weltverbandsartikels unterstützen. Aber wenn es eine Mehrheit für die Beibehaltung gibt, bleibe ich bei meinem Kommentar und kann damit leben. Aber ganz allgemein: Es ist wünschenswert und klug, die Verfassung so kompakt und präzise wie möglich zu halten.
5. November 2021 um 13:27 Uhr #2270Herbert Tombeur
TeilnehmerIch möchte an zwei Grundregeln in föderalen und verfassungsrechtlichen Angelegenheiten erinnern: Da eine Föderation eine abgestufte Regierungsführung bis hin zur Souveränität ist, werden nur Angelegenheiten, die die föderale Regierungsebene betreffen, in der Bundesverfassung festgelegt, daher sollten die beiden oben genannten Klauseln 4 und 5 vollständig gestrichen werden. Ich schließe mit dem Verweis auf Artikel 3, der für die Europäische Föderation mehr als ausreichend ist.
5. November 2021 um 14:43 Uhr #2272Christer Lundquist
TeilnehmerIch sehe nicht ein, warum die Informationsfreiheit/Transparenz nicht auf föderaler Ebene in die Verfassung aufgenommen werden kann, so dass die Mitglieder verpflichtet sind, im Einklang mit den Absichten der Verfassung der Föderation zu handeln. Ich bin kein Verfassungsrechtler, aber als Journalist/Redakteur, der sich auf seinen gesunden Menschenverstand verlässt, bleibe ich bei meinem Vorschlag zu Paragraf 4.
Wenn Herberts überraschende Behauptung richtig ist, dann brauche ich in meinem Vorschlag wohl nur diese Worte zu streichen: ", Staaten und lokale Regierungen".
Aber dann beginnt der Zweck des Versuchs, Europa besser zu regieren als die EU, die nicht in der Lage ist, Polen in die Schranken zu weisen, meiner Meinung nach zu bröckeln. Was folgt aus Herberts Aussage? Dass ein Mitgliedstaat die föderalen Grundrechte einschränken und trotzdem Teil der Föderation bleiben kann? Dass ein Polen oder ein Ungarn autokratisch werden kann, ohne die Föderation verlassen zu müssen? Ich kann nicht glauben, dass dies damit gemeint ist, dass die Staaten ihre Souveränität behalten und nur einige Teile davon mit dem föderalen Organ teilen.
Ich freue mich auf die Kommentare des Verwaltungsrats und anderer.
5. November 2021 um 23:12 Uhr #2273Anonym
InaktivIch stimme dem Kommentar von Herbert Tombeur zu, die Klauseln 4 und 5 zu streichen. Klausel 4 ist bereits in Verträgen (z.B. öffentliche Verfahren vor den Gerichten) und Gesetzen der Staaten verankert, und warum das Recht auf Information und nicht andere Rechte (Demonstration, Recht auf Vereinigung)? Und Klausel 5 scheint jetzt zu unrealistisch (siehe Bemerkungen Jakob).
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