0 Kommentare

Aufnahme eines Abschnitts über die Verpflichtung auf die Verfassung.

Unter Ramon Maynou


Startseite ' Foren ' 03. Artikel I - Der Bund und die Bill of Rights ' Aufnahme eines Abschnitts über die Verpflichtung auf die Verfassung.

Schlagwörter: 

Ansicht von 3 Beiträgen – 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Autor
    Beiträge
  • #2225
    Ramon Maynou
    Teilnehmer

    DE: Jede Organisation oder Vereinigung von Bürgern muss sich mit ihrer Unterschrift verpflichten, diese Verfassung zu achten, damit sie ihre Tätigkeit ausüben kann. Auf diese Weise können Vereinigungen, die die Menschenrechte verletzen, nicht gegründet werden (wie dies bei einigen Religionen und religiösen Sekten der Fall ist).

    ES: Incluir apartado de compromiso con la Constitución.
    Jede Organisation oder Vereinigung von Bürgern muss sich zur Einhaltung der vorliegenden Verfassung verpflichten, damit sie ihre Tätigkeit ausüben kann. De esta forma no podrán establecerse asociaciones que atenten contra los derechos humanos (como ocurre con algunas religiones y sectas religiosas).

    #2226
    Giuseppe Martinico
    Teilnehmer

    Wenn die Verfassung verbindlich ist (was wir hoffen), wäre diese Klausel überflüssig, da die Verfassung diese Themen bereits bindet.

    #2240
    Ramon Maynou
    Teilnehmer

    DE: EUROPÄISCHE VERFASSUNG: WARUM ARTIKEL 51?
    Artikel 51: Status von Kirchen und anderen nicht-konfessionellen Organisationen
    1. Die Union achtet den Status, den Kirchen, religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften in den Mitgliedstaaten nach deren Rechtsvorschriften genießen, und beeinträchtigt ihn nicht.
    2. Die Union achtet auch den Status der nichtkonfessionellen weltanschaulichen Organisationen.
    3. In Anerkennung ihrer Identität und ihres spezifischen Beitrags wird die Union einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit diesen Kirchen und Organisationen führen.

    ES: CONSTITUCION EUROPEA: ¿PORQUE EL ARTICULO 51?
    Artikel 51: Status von Kirchen und anderen nicht konfessionellen Organisationen
    1. La Unión respetará y no prejuzgará el status del que se benefician, en virtud del derecho nacional, las iglesias, las asociaciones o comunidades religiosas en los Estados miembros
    2. La Unión respetará igualmente el status de las organizaciones filosóficas no confesionales
    3. Reconociendo su identidad y su contribución especifica, la Unión mantendrá un dialogo abierto transparentente y regular , con estas iglesias y organizaciones.
    https://laicismo.org/la-fhe-contra-el-articulo-51-del-proyecto-de-constitucion-europea/30864

Ansicht von 3 Beiträgen – 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.
{"email": "E-Mail Adresse ungültig", "url": "Website Adresse ungültig", "required": "Erforderliches Feld fehlt"}
de_DEDeutsch