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Antwort auf: Artikel 1 sollte (nicht) auf externe Rechtsdokumente verweisen

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#2223
AvatarGiuseppe Martinico
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Posttotalitäre Verfassungen haben schon immer so funktioniert: Sie öffnen sich den internationalen Menschenrechtsverträgen und können dank dieser Verträge den Schutz der Grundrechte aktualisieren, ohne den Text ständig ändern zu müssen. Der Anspruch, eine erschöpfende Liste von Grundrechten festzulegen, ohne sich auf die Menschenrechtsverträge oder die Charta der Grundrechte zu beziehen, würde dazu führen, dass die Notwendigkeit, den Rechten selbst einen hohen Schutzstandard zu garantieren, vereitelt wird, weil der Text der Verfassungen veraltet, wenn er nicht mit der Entwicklung der internationalen Gemeinschaft verbunden ist. Die Geschichte des Verfassungsrechts ist voll von Verweisen dieser Art, wir müssen ein Dokument erstellen, das den Ehrgeiz hat, zu funktionieren.

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